Altkleider richtig entsorgen: Container oder Restmüll?

Verfasst von: Kai Pistorio
Zwei Altkleider-Sammelcontainer in Mannheim, daneben hängt ein öffentlicher Mülleimer.
Zwei Altkleider-Sammelcontainer in Mannheim, daneben hängt ein öffentlicher Mülleimer.  Bild: Kai Pistorio
Ab dem 01.Januar 2025 regelt eine neue EU Verordnung, dass Altkleider nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Medienberichte forderten, kaputte Textilien nun ebenfalls in die Altkleidercontainer zu werfen. Doch die Betreiber sind dem nicht gewachsen und bauen zunehmend ihre Standorte ab. Die Bürger sind verunsichert. Wohin sollen kaputte Textilien entsorgt werden, wenn sie weder in den Restmüll, noch in die Container dürfen?

Der alte Pullover wurde zu heiß gewaschen, die Bluse ist nicht mehr schön oder die Hosen sind zerrissen. Wer sich bis Ende 2024 seiner alten Kleidungsstücke entledigen wollte, sortierte zunächst aus. Noch gut erhaltene Stücke wurden in die überall aufgestellten Altkleidercontainer gebracht, die kaputten über den Hausmüll entsorgt. Schließlich stand im Mittelpunkt, mit den ausrangierten Kleidern noch jemandem eine Freude machen zu können. Seit Januar 2025 schreibt die EU Getrenntsammelpflicht vor, dass die Entsorgung über den Restmüll verboten ist. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe, sofern man bei einer Kontrolle ermittelt werden kann.

Nicht nur die Städte und Kommunen stellen Altkleidercontainer auf. Oft werden sie von privaten Trägern, wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) bereitgestellt. Zumeist ehrenamtliche Mitglieder leeren sie zunächst und sortieren aus, was davon für den Verkauf in Second-Hand-Geschäften geeignet ist. Nicht verkaufsfähige, unverschmutzte Stücke werden zur Weiterverarbeitung ebenfalls aussortiert und dem Recycling zugeführt. Was verschmutzt oder beschädigt ist, wird entsorgt. Auf Anfrage bei der Verbraucherzentrale NRW wurde mitgeteilt, dass Recycling nur auf höherwertige Stücke anwendbar ist. Sogenannte Fast-Fashion, Ware die auf günstigen Herstellungsprozessen beruht und dementsprechend minderwertige Ausgangsstoffe beinhaltet, ist nahezu nicht recycelbar.

Diese und auch alles, was sonst noch übrig geblieben ist, müssen die Betreiber schließlich auf eigene Kosten verbrennen lassen. Hinzu kommt leider, dass immer mehr Altkleidercontainer als Abfalleimer missbraucht werden. Durch diese Verunreinigungen werden Textilien, die normalerweise noch für den Verkauf geeignet gewesen wären, kontaminiert und somit unbrauchbar. Die ganze Arbeit war umsonst. Bisher konnten durch den Verkauf in den Second-Hand-Läden die Kosten für all das weitestgehend aufgefangen werden. Doch seit Januar 2025 sind die Zustände nahezu nicht mehr haltbar. Denn mit dem Start der EU Verordnung wurde über zahlreiche Medien mitgeteilt, man solle ausnahmslos alle Altkleider, Gardinen und Bettlaken in die Altkleider-Container entsorgen.

Aus einem früher gesunden Mix aus brauchbar und nicht brauchbar wurde ein gigantischer Müllberg, der in keinerlei Relation mehr zum Nutzen steht. Daher sehen sich immer mehr Containeraufsteller nicht mehr in der Lage, den Betrieb der Verwertung aufrechtzuerhalten und bauen zunehmend die Standorte ab. Aber wohin denn nun mit den Altkleidern, wenn sie nicht mehr in den Hausmüll geworfen werden dürfen und die Container dafür auch nicht benutzt werden sollen? Die Verbraucherzentrale NRW hatte mir dazu mitgeteilt, dass bislang noch keine Rückmeldungen über Abfallkontrollen bekannt wurden und somit auch keinerlei Bußgelder bekannt wären, wenn verschmutzte oder beschädigte Altkleider doch über den Restmüll entsorgt wurden.

Auf eine Anfrage beim Bundesumweltministerium teilte ein Sprecher mit, die EU-Verordnung richte sich direkt an die lokalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Kommunen. Diese seien auch für die Erhebung der Entsorgungsgebühren verantwortlich. Man betrachte die aktuelle Entwicklung mit Sorge und sieht die Hersteller der Fast-Fashion-Produkte in der Pflicht, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen. Das europäische Rechtsetzungsverfahren sei aber noch nicht abgeschlossen und man rechne auch nicht vor Mitte 2027 mit einer Umsetzung in nationales Recht. Das Bundesumweltministerium stünde in direkten Gesprächen mit den Aufstellern der Altkleidercontainer, um Lösungen zu finden.

Sowohl die Verbraucherzentrale NRW, als auch das Bundesumweltministerium verwiesen auf eine Stellungsnahme des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Dieser teilt mit, man stehe mit neuen Verfahren, wie dem Faser-zu-Faser-Recycling noch in der Entwicklung. Mit einer Einführung industrieller Lösungen rechne man nicht vor 2027/2028. Es würde ausdrücklich darum gebeten, die schwierige Lage der Containeraufsteller zu berücksichtigen und nicht verwertbare Kleidungsstücke weiterhin über den Restmüll zu entsorgen. Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe würden zur Einhaltung der Qualitätsstandards in der Abfallberatung und deren Satzung gebeten, bis die Herstellerabgaben eingeführt und entsprechende Recyclingprozesse entwickelt würden.

Auch die Stadt Mannheim wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie unterscheidet hier in drei Bereichen: Den gesetzlichen Vorschriften, dem Standort Mannheim und der Rhein-Neckar-Region. Der gesetzliche Rahmen sehe vor, dass ab dem 01. Januar 2025 keine Textilien mehr grundlos über den Restmüll zu entsorgen wären. In Mannheim gäbe es etwa 300 Sammelbehälter auf Wertstoffinseln für „trockene, tragbare Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien“. Bei Schuhen bete man darum, diese paarweise einzeln in Säcke zu verpacken, um keine Kleidung zu verschmutzen. Stark verschmutzte, verschlissene Kleidung oder Lumpen sollten dagegen dem Restmüll zugeführt werden.

Für den übrigen Rhein-Neckar-Kreis verweist die Stadt Mannheim auf die AVR Kommunal AöR, die den Mannheimer Standpunkt ebenso umsetzt. Allerdings weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass nur „gut erhaltene“, bzw. verwertbare Textilien in die Container gehören. Alles andere sei ausgeschlossen. Sowohl die Verbraucherzentrale NRW, als auch die Stadt Mannheim teilten mit, dass nicht verwertbare Textilien und Schuhe nur dann über den Hausmüll zu entsorgen seien, wenn keine anderen Sammelwege zur Verfügung stünden. Fazit: EU Recht lässt sich nicht zwangsläufig uneingeschränkt in nationales Recht umsetzen. Der gut gemeinte Ansatz, Altkleider umwelt- und sozialverträglicher zu verwerten, stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen.

Da laut VKU in Deutschland die Verwertungsquote bei Alttextilien bereits bei 64 Prozent liegt, bittet man die Kommunen, Entsorger und Containeraufsteller um gegenseitige Rücksichtnahme und der Aussetzung von Strafzahlungen, bis die Hersteller sich an den Entsorgungskosten beteiligen und industrielle Recyclinglösungen geschaffen wurden. Bis es soweit ist, bitte nur gut erhaltene und möglichst hochwertige Textilien und Schuhe in die Altkleidercontainer werfen. Verschmutzte oder beschädigte Kleidung wird vorerst auch weiterhin über den Restmüll entsorgt, sofern es keine gesonderten Sammelwege gibt. Leider wurden nicht alle Anfragen bis zur Veröffentlichung beantwortet. Es wird ggf. nachberichtet.